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Vertragsgestaltung

Grundstein jeder erfolgreichen Geschäftsbeziehung ist ein sorgfältig vorbereiteter Vertrag.

Ob es sich um einen „einfachen“ Liefervertrag oder um einen Vertrag um eine schlüsselfertige Errichtung einer technisch komplizierten Industrieanlage handelt, müssen bei der Vertragsgestaltung mit einem russischen Partner die Grundregel der Vertragsverfassung und Vertragsstrukturierung eingehalten werden.

So sind die Vertragsklauseln so zu formulieren, dass Wille der Parteien für einen unbeteiligten (objektiven) Dritten ohne Weiteres ersichtlich ist und keiner Erörterung seitens der Vertragsparteien benötigt. Denn im Falle einer nicht auf Verhandlungswege geklärten Streitigkeit wird diese vor einem Gericht oder Schiedsgericht ausgetragen werden müssen, wobei der oder die Richter in aller Regel mit dem Streitgegenstand nicht vertraut sind.

Wichtig ist auch die Wahl des anwendbaren Rechtes, denn bestimmtes Rechtssystem kann u. U. für eine Vertragspartei äußerst ungünstig sein. Ferner ist zu prüfen, ob die zwingenden Vorschriften des russischen Rechtssystems den angestrebten Vertragsinhalten nicht widersprechen.

Weiterer wichtiger Aspekt bei Vertragsgestaltung mit einem russischen Partner ist die Wahl der für das deutsche Unternehmen fairen Gerichtsbarkeit bzw. Schiedsgerichtsbarkeit, insbesondere im Hinblick auf die eventuelle Vollstreckbarkeit des etwaigen Gerichtstitels.