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Gesellschaftsrecht

Russisches Gesellschaftsrecht ist den europäischen Rechtssystemen sehr ähnlich.

In Russland existieren zwei für die westlichen Unternehmen – gleichgültig, ob es sich um eine Tochtergesellschaft handelt oder um ein Joint Venture – relevante Gesellschaftsformen: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (russ. общество с ограниченной ответственностью, abgekürzt OOO) oder eine Aktiengesellschaft (russ. акционерное общество, abgekürzt AO). Bis zum 01. September 2014 existierte die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese Form genieß jedoch keine Popularität – zum Abschaffungstag wurden knapp über 1 000 juristische Personen in dieser Form in Russland eingetragen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl der Ihrem Geschäftsvorhaben optimal entsprechender Rechtsform der Gesellschaft, Gestaltung der Managementstruktur des Unternehmens einschl. Einschränkungen der Befugnisse der lokalen Geschäftsführung sowie in weiteren gesellschaftsrechtlichen Fragen.

Selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten bei der Gründung einer Tochtergesellschaft in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht sowie bei den laufenden gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, wie Bestellung und Abbestellung von Geschäftsführung, Umstrukturierung, Kapitalaufstockung usw..

Gegebenenfalls beraten und begleiten wir auch bei Liquidation einer Kapitalgesellschaft in Russland.