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Immobilien- & Baurecht

IMMOBILIENRECHT

Russisches Immobilienrecht unterscheidet sich von europäischen Rechtssystemen. Anders als in europäischen Rechtsordnungen besteht das Eigentumsrecht am Grundstück und am Gebäude. Es gibt Konstellationen, wo das Gebäude im Eigentum eines Privaten steht (einer natürlichen oder einer juristischen Person), das Grundstück aber im Eigentum des Staates oder einer Gemeinde steht und für einen langen Zeitraum an den Eigentümer des Gebäudes verpachtet ist.

Beim Erwerb des Eigentums an einem Grundstück bzw. einer Immobilie in Russland sollten nicht nur die eigentumsrechtlichen Fragen – also die rechtliche Historie (Erwerb des Eigentums durch den Verkäufer, behördliche Abnahme des Gebäudes usw..) geprüft werden, sondern auch die etwaigen Schutzzonen (z.B. von einer Hochspannungs-Freileitung, einer unterirdischen Gasleitung, eines Naturwasserobjektes usw.).

Vor dem Erwerb eines Grundstückes oder einer anderen Immobilie – sei es in Form von asset deal oder share deal, also in Form eines direkten Immobilienerwerbes oder Erwerbes von Anteileт an einer Gesellschaft – ist daher die Durchführung einer Due Diligence – einer rechtlichen Prüfung – des Grundstückes bzw. der Immobilie – stets zu empfehlen.

Soweit der Erwerb eines Industriebetriebes oder einer Förderungsgesellschaft angestrebt wird, sind darüber ggfls. hinaus die Lizenzen für den Betrieb eines gefährlichen Industrieobjektes und / oder Abbaugenehmigungen zu prüfen. Bei einer Förderungsgesellschaft sind ferner die erforschten und staatlich erfassten Vorräte zu prüfen.

BAURECHT

Russischen baurechtlichen Vorschriften sind in den vergangenen Jahren stark vereinfacht worden, es ist wesentlich einfacher geworden, eine Baugenehmigung zu erlangen.

Nichtsdestotrotz muss das Bauvorhaben bzw. die Planungsunterlagen den zwingenden Bauvorschriften entsprechen. Ferner muss das Bauvorhaben den städtebaulichen Unterlagen entsprechen – dem Planungsprojekt der etwaigen Gemeinde sowie dem städtebaulichen Bebauungsplan des betroffenen Grundstückes entsprechen.

Im Verhältnis zu dem (russischen) Bauunternehmen ist es extrem wichtig, die Qualitäts- und Ausstattungsanforderungen an das Bauwerk in dem Bauvertrag genau und detailliert festzuhalten, denn in Ermangelung solcher Anforderungen wird das Bauwerk entsprechend den russischen Baunormen geschuldet, die im Hinblick auf die Ausstattung und Qualität eines Bauwerkes nicht immer den westeuropäischen Vorstellungen bzw. Erwartungen entsprechen.

Ferner ist es empfehlenswert, einen unabhängigen Fachmann zur Bauüberwachung heranzuziehen, um böse Überraschungen bei der Nutzung des Bauwerkes zu vermeiden.