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Ausländerrecht

Für Fachkräfte aus europäischen Ländern kommt in Russland grundsätzlich lediglich eine Arbeitserlaubnis für sog. hochqualifizierte Fachkräfte in Betracht.

Zwar gibt es eine „normale“ Arbeitserlaubnis, das Antragsverfahren kann aber mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Die Arbeitserlaubnis für die sog. hochqualifizierte Arbeitskräfte kann innerhalb von ca. 2 Monaten erlangt werden – die Bearbeitungszeit für den Antrag auf Ausstellung einer Arbeitserlaubnis beträgt 14 Werktage, die Bearbeitungszeit für den Antrag auf die Ausstellung einer darauf stützenden Visaeinladung nimmt 20 Werktage in Anspruch.

Wir begleiten unsere Mandanten bei Beantragung und Erlangung einer Arbeitserlaubnis für Russland bis zur erfolgreichen Aushändigung der entsprechenden „Plastikkarte“.